Information des Bundesministeriums: „Corona-Testpass“
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ab kommender Woche einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Testergebnis. Dieser Nachweis dient zur Vorlage z. B. im Restaurant oder beim Frisör bzw. an allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 10 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird. Weitere Informationen finden Sie hier.